Donhauser I
Gruppe Ethik-21 / EVE-STIFTUNG

 

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Publikation 2000

MEDIZINISCHE ETHIK IM 21. JAHRHUNDERT - ZUR ANTHROPOTECHNIK DER MENSCHLICHKEIT

"Verantwortung und Ökomomie in der Heilkunde" 

Reader-Beitrag zum I. Ethik-Symposium: 12. bis 14. Mai 2000 · Ostseebad Kühlungsborn

Abstract:

Überlegungen zu Sinn und Auftrag einer medizinischen Methodologie als Grundlage für die Weiterentwicklung ethischer Intentionen in der Heilkunde ©

Dr. phil. Hubert Donhauser · Komplementärmedizin · Epernayerstr. 16 · D-76275 Ettlingen

  1. Welche Gedankeninhalte sind dem Schlüsselterminus "Methodologie" in der Heilkunde bzw. Medizin zuzuordnen?

  2. Welchen Gesamtauftrag hätte eine medizinische Methodologie im Hinblick auf eine Ethikdiskussion zu erfüllen?

  3. Welche Problematik könnte sich bei der Ausbildung eines solchen Projektes ergeben?

Der Begriff „Methodologie“ bedeutet und beschreibt grundlegend nichts anderes als die „Lehre von den Methoden, den wissenschaftlichen Verfahren (Synonym: Methodenlehre, zu Methode und ...logie)“ [1].

Auch in der Heilkunde unterscheidet man unterschiedliche Methoden in der Beschreibung der Ausprägung und der Anwendung, allerdings bezogen auf verschiedene Ebenen.

Welche Gedankeninhalte sind somit diesem Schlüsselterminus „Methodologie“ in der Medizin bzw. Heilkunde eigentlich zu zuordnen?

Zum einen müssen - wie der Begriff dies schon darlegt - alle möglichen Teilbereiche und Teilaspekte des zu behandelnden Individuums in Betracht gezogen werden. Wesentlich ist darüber hinaus das Vorhandensein einer Anpassungsfähigkeit an neue bzw. sich ändernde Einflüsse. In diesem Zusammenhang ist auch auf Wechselwirkungen bzw. Wechselwirkungsbeziehungen im Einzelfall Rücksicht zu nehmen. Eine anzustrebende „Ganzheitlichkeit“ bedarf somit einer nonreduktionistischen Ausrichtung, die keinerlei mechanistische Verfahrenszüge an den Tag legen sollte.

„Ganzheitlichkeit“ ist teilweise ein Schlagwort der „alternativen“ bzw. „komplementären“ Heilszene geworden, häufig benutzt auch als Kritik der reinen Schulmedizin gegenüber. 

Geht man vom Begriff „alternativ“ aus –  „abwechselnd, zwischen zwei Möglichkeiten, Dingen, Personen usw.“ [2] so spürt man teilweise doch recht deutlich eine Art „Graben bzw. Abgrenzung“ zwischen einerseits den naturwissenschaftlichen, schulmedizinischen Verfahren und andererseits den Verfahren, die genau das Gegenteil beinhalten, dafür aber in irgendeiner Form „Ganzheitlichkeit“ aufweisen.

Betrachtet man sich den Begriff „komplementär“ „ergänzend“ [3] so gewinnt man eher den Eindruck, hier kann die naturwissenschaftliche Schulmedizin nur dann dem Wunsch nach Vollkommenheit gerecht werden, wenn zusätzlich weitere, auch „unwissenschaftliche Verfahren“ zur Ergänzung mit eingesetzt würden.

Diese Argumentation führt nun zu der Annahme bzw. Theorie, daß ein Bedarf vorhanden ist, sich über Einzelauffassungen, Einzelmeinungen und Einzelbetitulierungen hinauszubewegen, um einerseits Gesamtvorgänge in der Medizin klarer überschauen und strukturieren zu können und andererseits durch das Schaffen übergeordneter Begrifflichkeiten eine Harmonie im Sinne des gegenseitigen Miteinanders und Ergänzens verschiedener Disziplinen zu gewährleisten.

Methodologie in der Medizin wird somit die eigentliche Aufgabe zugeordnet, alle relevanten empirischen bzw. wissenschaftlichen Verfahren und Lehren der einzelnen, unterschiedlichen Fachrichtungen zusammenzutragen, um den Menschen in allen seinen Facetten erfassen und berücksichtigen zu können und um evtl. eingeengte Sichtweisen aufzubrechen.

Um dieses sinnvoll gewährleisten zu können, sollten insgesamt gesehen zwei Grunderwartungen erfüllt werden.

Einmal muß das zentrale „Objekt“, um welches es sich hier dreht, klar bestimmt und definiert werden, zum anderen muß daraufhin eine abgestimmte, übergeordnete „Form der Lehre“ entworfen und erarbeitet werden.

Das Objekt ist das Individuum Mensch in seiner Gesamtheit unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, äußeren Umstände usw. betrachtet unter dem Aspekt eines Zustandes des Unwohlseins, Leidens bzw. Krankseins in allen möglichen Variationen eines möglichen Vorkommens („pathologischer Zustand“).

Zur näheren Beschreibung des Objektes bedarf es weiterhin einer Analyse bzw. Darstellung des Individuums Mensch an sich und seiner Peripherie in einem systemischen Zusammenhang.

Die übergeordnete „Form der Lehre“ – die eigentliche Methodologie, welche dafür skizziert bzw. entwickelt werden muß – hat dabei nachstehende, nicht ganz einfach zu formulierende Aufgaben zu erfüllen: Sie muß einerseits demjenigen gerecht werden, welcher sich mit pathologischen Erscheinungen an sich selbst auseinanderzusetzen hat (Patient/Klient), andererseits muß sie nachvollziehbare Richtschnur für diejenigen sein, welchen die Aufgaben des Diagnostizierens und Therapierens zu kommt (Behandler/Therapeut).

Eine solche Leistung kann im Prinzip nur im Verbund mit allen Wissenschaftszweigen – Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften etc. - erfolgen, die für den Menschen eine Relevanz haben. Grobziel mag hier die Konstruktion eines „Modellkanons“ sein, welcher zu einer ständigen Weiterentwicklung ethischer Grundkonzepte und Ziele in der Heilkunde führt.

Eine der zentralen Fragen in der Heilkunst lauten häufig: „Was kann ich tun, was darf ich tun und was soll ich tun“. Diese Fragen muß sich jeder Therapeut stellen und zwar individuell bei jedem einzelnen Patienten. 

Solche „Reflexionen“ können nicht alleine durch wissenschaftliche Erkenntnisse abgedeckt werden. Auch reicht die medizinische Erfahrung oder die religiöse, spirituelle Ausrichtung des einzelnen Therapeuten alleine nicht aus, ebenso wenig der rechtliche Spielraum, welcher im Einzelfall zulässig sein kann. Selbstverständlich sind alle o. g. Fragen interdependent und besitzen simultane Ziele.

Man muß hier unterscheiden zwischen einerseits den rein wissenschaftlich-technischen Fragen („was kann ich tun“) und dem andererseits in den ethischen Bereich hineinragenden Fragentypus („was darf ich tun“). 

Alle Antworten prägen letztendlich Hoffnungen, Werte und somit natürlich auch eine Heilung bzw. Linderung von pathologischen Geschehen an Patienten.

Es ist eine zentrale Aufgabe und Pflicht einer zu schaffenden Methodologie im Bereich der Medizin bzw. des gesamten Gesundheitswesens, Analysen solcher Fragen zu artikulieren und zu diskutieren. Sinn ist es in diesem Zusammenhang möglichst differenzierte Entscheidungsmodalitäten zu erarbeiten und eine Basis für Argumentationsmöglichkeiten zu schaffen, die in Frage kommende Lösungsansätze tangieren.

Gerade im Bereich des zwischenmenschlichen Handelns wird oft das als Maß der Dinge genommen bzw. als „ethisch erlaubt" betrachtet, was legal in Vorschriften und Richtlinien gestattet ist. Hier liegt natürlich auch ein großes Potential an „Verführung", denn es werden durch rechtliche Normierungen Räume geschaffen, die ein mögliches Nachdenken über diesen Rahmen hinaus häufig verhindern. Ohne Zweifel ist aber nicht alles immer ethisch sinnvoll und akzeptabel, was auch legitimiert ist.

Ein weiteres Zentrum des Aufgabengebietes innerhalb der Methodologie ist es, sich mit den einzelnen Pflichten von Therapeuten, Pflegepersonal und auch Patienten auseinanderzusetzen. Selbstverständlich muß auch hier wiederum aus den Blickwinkeln der Ethik und unter „moralischen Prämissen" agiert werden. 

Das bedeutet, daß methodologische Erkundungen sowohl individuelle Fragen und Fallbesprechungen tangieren müssen, allerdings darüber hinaus sich auch mit den sozialen Bedingungen und Komponenten im gesamten Gesundheitswesen zu beschäftigen haben - angefangen von gemeinnützigen und gesellschaftlichen Verpflichtungen der Politiker, Assekuranzen und auch Medien, bis hin zu Koordination und Anpassung unterschiedlicher Träger im Bereich des Gesundheitswesens.

Hier entsteht natürlich für die medizinische Methodologie u. U. eine heikle Position vor allem dann, wenn man konstatiert, daß eigentlich für eine Frage nicht immer „die richtige" Antwort existiert, sondern immer viele mögliche Varianten. 

Referenzen:

  1. Wahrig G. Fremdwörterlexikon. Gütersloh-Berlin-München-Wien; Arcadia-Verlag, 1974, 399.

  2. ebenda S. 39

  3. ebenda S. 323

 

 

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