Honnefelder III
Gruppe Ethik-21 / EVE-STIFTUNG

 

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Publikation 2002

MEDIZINISCHE ETHIK IM 21. JAHRHUNDERT - ZUR ANTHROPOTECHNIK DER MENSCHLICHKEIT

"Exogene Einflussnahme auf werdendes menschliches Leben" 

Beitrag zum III. Ethik-Symposium: 03. bis 05. Mai 2002 · Seebad Kühlungsborn

Abstract:

Moderne Medizin und normatives Selbstbild des Menschen ©

Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Ludger Honnefelder · Bioethik und angewandte Ethik · Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Philosophisches Seminar LFB II · Am Hof 1 · D-53113 Bonn

  1. In welcher Weise berührt die moderne Biomedizin das normative Selbstbild des Menschen, wie es unserer Moral und unserem Recht zu Grunde liegt?

  2. Welche der Diagnose- und Interventionsmöglichkeiten am Lebensanfang und am Lebensende haben mit diesem Selbstbild zu tun?

  3. Was folgt daraus für die Grenzen, die wir uns selbst in Anwendung der modernen Biomedizin aufzuerlegen haben?

In jüngerer Vergangenheit haben Entwicklungen in der modernen Biomedizin eingesetzt, deren Bedeutung und Tragweite wir erst allmählich begreifen. Die hiermit verbundenen Herausforderungen gehen über die Regelung moralischer und rechtlicher Probleme weit hinaus. Denn die Erkenntnisse der modernen Biomedizin sind nicht nur Herausforderungen in Bezug auf unser Handeln, sondern auch in Bezug auf unser Wissen und unser Verstehen: Erst wenn wir uns darüber im Klaren sind, was wir auf Grund neuer biomedizinischer Erkenntnisse eigentlich wissen, und beginnen, die Bedeutung dieses Wissens für die Natur des Menschen zu verstehen, werden wir auch in der Lage sein, angemessen mit diesen neuen Erkenntnissen und Möglichkeiten umzugehen, d. h. zu handeln. Dies gilt vor allem, wenn es um den Menschen selbst geht, bei dem die moralischen und rechtlichen Normen, die er sich selbst setzt, stets in einem Zusammenhang stehen mit dem Bild, das er sich von sich selbst macht und an dem er sich orientiert.

Dieses Selbstbild des Menschen ist nicht nur ein faktisch-empirisches, sondern ein moralisch-normatives. Somit kann seine korrekte Zeichnung nicht unmittelbar aus den empirischen Naturwissenschaften bezogen werden, sondern muss mit jenen Vorstellungen vermittelt werden, die zu den tragenden ethischen Grundnormen unserer Kultur und unseres Zusammenlebens gehören. Zu diesen Grundnormen ist vor allem der Gedanke der Menschenwürde zu zählen, deren spezieller Charakter gerade darin liegt, dass sie dem Menschen unabhängig von seinen Vollzügen und Leistungen, allein auf Grund seines Menschseins selbst zuzusprechen ist. Moderne biomedizinische Erkenntnisse können Grundnormen wie die der Achtung der Menschenwürde somit nicht in ihrem moralischen Kern beeinflussen. Wohl aber haben sie Auswirkungen darauf, wie diese Normen beispielsweise sinnvoll auf frühe Entwicklungsstadien des menschlichen Lebens angewandt werden können oder wie ihre angemessene Beachtung in späten Lebensjahren ausfallen muss. Diese Zusammenführung von naturwissenschaftlicher Einsicht in die Abläufe menschlichen Lebens und ethischer Normierung eines Umgangs mit dem menschlichen Leben ist es, die ein handlungsleitendes Menschenbild im Wesentlichen charakterisiert. Seine Schaffung stellt die vielleicht grundlegende Aufgabe der Bioethik dar, um die von ihre erwartete, ethisch fundierte Leitung unserer biomedizinischen Handlungsmöglichkeiten leisten zu können.

Neben den Bereichen der humanbiologischen Forschung und der Auswirkung humanbiologischen Wissens in bestimmten nichtmedizinischen gesellschaftlichen Bereichen wie Arbeitsmarkt und Versicherungswesen, sind es vor allem Möglichkeiten der Diagnose und der Intervention am Lebensanfang und am Lebensende, die einerseits durch die moderne Biomedizin eröffnet werden und die andererseits jenes Menschenbild mitformen, das wiederum zur Beurteilung ihrer Legitimität beiträgt. 

Dies gilt beispielhaft für die individuelle Genomanalyse beim Fötus (Pränataldiagnostik) bzw. beim noch nicht implantierten Embryo (Präimplantationsdiagnostik). Zu einem moralischen Problem werden diese Analysen, insofern auf ihrer Grundlage ein Schwangerschaftsabbruch erwogen bzw. eine Selektion im Hinblick auf den Embryonentransfer vorgenommen werden kann. Auch stellen sich ethische Fragen mit Blick auf die Möglichkeit eines auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe bezogenen genetischen Screenings, welches Dispositionen zu schwerer Krankheit und Behinderung feststellt, für die derzeit eine Therapie nicht zur Verfügung steht. Zusätzliches Gewicht gewinnen alle diese Fragen durch die sich abzeichnende Erleichterung der Gendiagnostik und ihre breite Einsetzbarkeit mit Hilfe sog. DNA-Chips. Bei den unmittelbaren Interventionsmöglichkeiten in frühe Lebensphasen ist vor allem an die Möglichkeit der Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Therapiezwecken zu denken, insofern zu deren Gewinnung ein Embryo getötet werden muss. Die Möglichkeit der Verwendung sog. überzähliger Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen eröffnet zudem einen gesellschaftspolitischen Zusammenhang zwischen Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik. Die Beurteilung dieser Handlungsmöglichkeiten hängt entscheidend davon ab, inwieweit Föten und Embryonen schon der vollumfängliche Schutz der Menschenwürde zugesprochen werden muss. Die Positionen, die hierbei relevant werden, nehmen in unterschiedlicher Weise auf empirische Befunde zu den Vorgängen der Befruchtung, der Kernverschmelzung, der Einnistung, der Ausbildung des Primitivstreifens oder der Ausbildung neuronaler Strukturen Bezug und verbinden diese Befunde in charakteristischer Weise mit moralphilosophischen Konzeptionen. So nehmen beispielsweise gradualistische Positionen in Parallele zur natürlichen Entwicklung eine entsprechend zunehmende Schutzwürdigkeit des Embryos an. Rigoristische Positionen dagegen berufen sich auf die naturwissenschaftlich konstatierbare kontinuierliche Entwicklung eines genetisch identischen Wesens, um dem Embryo ab der Befruchtung den Würdeschutz vollumfänglich zuzuschreiben.

Aber nicht nur Erkenntnisse mit Blick auf den Lebensbeginn, sondern auch solche mit Blick auf das Lebensende weisen die spezifische Konstellation auf, dass einerseits diese Erkenntnisse moralisch problematische Handlungsmöglichkeiten eröffnen und andererseits selbst die relevanten naturwissenschaftlichen Bezugspunkte für die ethische Diskussion dieser Handlungsmöglichkeiten bereitstellen. Dies gilt beispielhaft für die Diskussionen um Hirntodkriterium oder Behandlungsabbruch. Zum einen weist die moderne Medizin Möglichkeiten auf, Hirntoten Organe zu entnehmen oder eine oft lebensverkürzende Palliation vorzunehmen. Zum anderen trägt sie selbst dazu bei, Vorgänge am Lebensende besser zu verstehen, was wiederum unerlässlich ist, um unsere moralischen Konzepte eines würdevollen Umgangs mit Sterbenden in fundierter und konsistenter Weise anzuwenden.

Die Bestimmung der konkreten Grenzen, die unseren Handlungsmöglichkeiten in der modernen Biomedizin zu ziehen sind, erfordert eine breite gesellschaftliche Diskussion. Denn die Herausbildung eines unseren neuen Kenntnissen angemessenen Menschenbildes darf nicht den naturwissenschaftlich-medizinischen oder den ethischen Fachwissenschaften allein überantwortet werden, sondern kann von diesen lediglich begleitet werden. 

 

 

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