MEDIZINISCHE
ETHIK IM 21. JAHRHUNDERT - ZUR ANTHROPOTECHNIK DER MENSCHLICHKEIT
"Exogene
Einflussnahme auf werdendes menschliches Leben"
Beitrag
zum III. Ethik-Symposium: 03. bis 05. Mai 2002
· Seebad Kühlungsborn
Abstract:
Moderne
Medizin und normatives Selbstbild des Menschen ©
Prof.
Dr. phil. Dr. h.c. Ludger Honnefelder ·
Bioethik und angewandte Ethik ·
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Philosophisches Seminar LFB II
·
Am Hof 1
·
D-53113
Bonn
-
In
welcher Weise berührt die moderne Biomedizin das normative Selbstbild des
Menschen, wie es unserer Moral und unserem Recht zu Grunde liegt?
-
Welche der Diagnose- und Interventionsmöglichkeiten am Lebensanfang
und am Lebensende haben mit diesem Selbstbild zu tun?
-
Was
folgt daraus für die Grenzen, die wir uns selbst in Anwendung der modernen
Biomedizin aufzuerlegen haben?
In
jüngerer Vergangenheit haben Entwicklungen in der modernen Biomedizin
eingesetzt, deren Bedeutung und Tragweite wir erst allmählich begreifen. Die
hiermit verbundenen Herausforderungen gehen über die Regelung moralischer und
rechtlicher Probleme weit hinaus. Denn die Erkenntnisse der modernen Biomedizin
sind nicht nur Herausforderungen in Bezug auf unser Handeln,
sondern auch in Bezug auf unser Wissen
und unser Verstehen:
Erst wenn wir uns darüber im Klaren sind, was wir auf Grund neuer
biomedizinischer Erkenntnisse eigentlich wissen,
und beginnen, die Bedeutung dieses Wissens für die Natur des Menschen zu verstehen,
werden wir auch in der Lage sein, angemessen mit diesen neuen Erkenntnissen und
Möglichkeiten umzugehen, d. h. zu handeln.
Dies gilt vor allem, wenn es um den Menschen selbst geht, bei dem die
moralischen und rechtlichen Normen, die er sich selbst setzt, stets in einem
Zusammenhang stehen mit dem Bild, das er sich von sich selbst macht und an dem
er sich orientiert.
Dieses
Selbstbild des Menschen ist nicht nur ein faktisch-empirisches, sondern ein
moralisch-normatives. Somit kann seine korrekte Zeichnung nicht unmittelbar aus
den empirischen Naturwissenschaften bezogen werden, sondern muss mit jenen
Vorstellungen vermittelt werden, die zu den tragenden ethischen Grundnormen
unserer Kultur und unseres Zusammenlebens gehören. Zu diesen Grundnormen ist
vor allem der Gedanke der Menschenwürde zu zählen, deren spezieller Charakter
gerade darin liegt, dass sie dem Menschen unabhängig von seinen Vollzügen und
Leistungen, allein auf Grund seines Menschseins selbst zuzusprechen ist. Moderne
biomedizinische Erkenntnisse können Grundnormen wie die der Achtung der
Menschenwürde somit nicht in ihrem moralischen Kern beeinflussen. Wohl aber
haben sie Auswirkungen darauf, wie diese Normen beispielsweise sinnvoll auf frühe
Entwicklungsstadien des menschlichen Lebens angewandt werden können oder wie
ihre angemessene Beachtung in späten Lebensjahren ausfallen muss. Diese
Zusammenführung von naturwissenschaftlicher Einsicht in die Abläufe
menschlichen Lebens und ethischer Normierung eines Umgangs mit dem menschlichen
Leben ist es, die ein handlungsleitendes Menschenbild im Wesentlichen
charakterisiert. Seine Schaffung stellt die vielleicht grundlegende Aufgabe der
Bioethik dar, um die von ihre erwartete, ethisch fundierte Leitung unserer
biomedizinischen Handlungsmöglichkeiten leisten zu können.
Neben
den Bereichen der humanbiologischen Forschung und der Auswirkung
humanbiologischen Wissens in bestimmten nichtmedizinischen gesellschaftlichen
Bereichen wie Arbeitsmarkt und Versicherungswesen, sind es vor allem Möglichkeiten
der Diagnose und der Intervention am Lebensanfang und am Lebensende, die
einerseits durch die moderne Biomedizin eröffnet werden und die andererseits
jenes Menschenbild mitformen, das wiederum zur Beurteilung ihrer Legitimität
beiträgt.
Dies
gilt beispielhaft für die individuelle Genomanalyse beim Fötus (Pränataldiagnostik)
bzw. beim noch nicht implantierten Embryo (Präimplantationsdiagnostik). Zu
einem moralischen Problem werden diese Analysen, insofern auf ihrer Grundlage
ein Schwangerschaftsabbruch erwogen bzw. eine Selektion im Hinblick auf den
Embryonentransfer vorgenommen werden kann. Auch stellen sich ethische Fragen mit
Blick auf die Möglichkeit eines auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe
bezogenen genetischen Screenings, welches Dispositionen zu schwerer Krankheit
und Behinderung feststellt, für die derzeit eine Therapie nicht zur Verfügung
steht. Zusätzliches Gewicht gewinnen alle diese Fragen durch die sich
abzeichnende Erleichterung der Gendiagnostik und ihre breite Einsetzbarkeit mit
Hilfe sog. DNA-Chips. Bei den unmittelbaren Interventionsmöglichkeiten in frühe
Lebensphasen ist vor allem an die Möglichkeit der Verwendung menschlicher
embryonaler Stammzellen zu Therapiezwecken zu denken, insofern zu deren
Gewinnung ein Embryo getötet werden muss. Die Möglichkeit der Verwendung sog.
überzähliger Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen eröffnet zudem einen
gesellschaftspolitischen Zusammenhang zwischen Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik.
Die Beurteilung dieser Handlungsmöglichkeiten hängt entscheidend davon ab,
inwieweit Föten und Embryonen schon der vollumfängliche Schutz der Menschenwürde
zugesprochen werden muss. Die Positionen, die hierbei relevant werden, nehmen in
unterschiedlicher Weise auf empirische Befunde zu den Vorgängen der
Befruchtung, der Kernverschmelzung, der Einnistung, der Ausbildung des
Primitivstreifens oder der Ausbildung neuronaler Strukturen Bezug und verbinden
diese Befunde in charakteristischer Weise mit moralphilosophischen Konzeptionen.
So nehmen beispielsweise gradualistische Positionen in Parallele zur natürlichen
Entwicklung eine entsprechend zunehmende Schutzwürdigkeit des Embryos an.
Rigoristische Positionen dagegen berufen sich auf die naturwissenschaftlich
konstatierbare kontinuierliche Entwicklung eines genetisch identischen Wesens,
um dem Embryo ab der Befruchtung den Würdeschutz vollumfänglich zuzuschreiben.
Aber
nicht nur Erkenntnisse mit Blick auf den Lebensbeginn, sondern auch solche mit
Blick auf das Lebensende weisen die spezifische Konstellation auf, dass
einerseits diese Erkenntnisse moralisch problematische Handlungsmöglichkeiten
eröffnen und andererseits selbst die relevanten naturwissenschaftlichen
Bezugspunkte für die ethische Diskussion dieser Handlungsmöglichkeiten
bereitstellen. Dies gilt beispielhaft für die Diskussionen um Hirntodkriterium
oder Behandlungsabbruch. Zum einen weist die moderne Medizin Möglichkeiten auf,
Hirntoten Organe zu entnehmen oder eine oft lebensverkürzende Palliation
vorzunehmen. Zum anderen trägt sie selbst dazu bei, Vorgänge am Lebensende
besser zu verstehen, was wiederum unerlässlich ist, um unsere moralischen
Konzepte eines würdevollen Umgangs mit Sterbenden in fundierter und
konsistenter Weise anzuwenden.
Die
Bestimmung der konkreten Grenzen, die unseren Handlungsmöglichkeiten in der
modernen Biomedizin zu ziehen sind, erfordert eine breite gesellschaftliche
Diskussion. Denn die Herausbildung eines unseren neuen Kenntnissen angemessenen
Menschenbildes darf nicht den naturwissenschaftlich-medizinischen oder den
ethischen Fachwissenschaften allein überantwortet werden, sondern kann von
diesen lediglich begleitet werden.