Lindlar IV
Gruppe Ethik-21 / EVE-STIFTUNG

 

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IV. KÜHLUNGSBORNER GESPRÄCHE

"Das Ethos in der Heilkunde – Medizinische Gegenwart und Zukunft" 

09. bis 11. Mai 2003 · Seebad Kühlungsborn

Abstract:

Diskurs / Workshop

Telemedizin: Nutzen, Chancen, Risiken für Arzt, Patient und Gesellschaft ©

Dr. med. Markus Lindlar · Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
ASP Mobile Telematik
· Linder Höhe · D-51147 Köln-Porz

Dr. med. Marcus Redaèlli · Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln · Gleueler Straße 176 - 178 / III · D-50935 Köln

Prof. Dr. med. Helmut Brunner · Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln · Gleueler Straße 176 - 178 / III · D-50935 Köln

  1. Welche Probleme ergeben sich durch den Einsatz von Telemedizin?

  2. Welche gesellschaftlichen Perspektiven eröffnet die Telemedizin?

  3. Welche gesicherten Daten existieren zu Nutzen und Chancen der Telemedizin?

Ad eins

Der Einsatz von Telemedizin kann vielgestaltig ausfallen. Allein die Umsetzung scheint sich in Deutschland im Vergleich zu anderen Industriestaaten hinauszuzögern. Verantwortlich hierfür sind im reformkranken deutschen Gesundheitssystem drei zentrale Punkte:

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Finanzierung,

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Rechtssicherheit und

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Leistungsabrechnung.

Der eindeutige Beleg einer positiven Kosten-Nutzen-Analyse steht für das deutsche Gesundheitssystem noch aus. Alle existierenden Berechnungen sind lediglich Modelle, die auf Daten von nicht auf deutsche Verhältnisse übertragbaren Gesundheits- und/oder Wirtschaftssystemen basieren. Zudem ist die Bereitschaft zu Investitionen in neue Technologien in Zeiten knapper Ressourcen meist beschränkt vorhanden.

Im Punkt Rechtssicherheit stehen zwei wesentliche Aspekte im Raum. Erstens die Frage nach dem Datenschutz, der in Deutschland sehr rigide ist. Vor allem steht hier die Furcht vor dem „gläsernen Patienten“ im Vordergrund. Zweitens ist die Frage der Haftung von Leistungen und Informationen durch und über die Telemedizin nicht abschließend geklärt. Somit scheint die unklare Situation bei der Rechtssicherheit ein wesentlicher Hemmschuh für die Implementierung von telematischen Anwendungen zu sein.

Der dritte zentrale Punkt, der am einfachsten lösbar scheint, ist die Frage nach den Leistungsabrechungen. Sicherlich wird initial erst einmal ein Preisniveau gefunden werden müssen, welches sich an bestehenden Leistungen orientiert. Eine additive an Stelle einer substituierenden Leistungsabrechnung würde die Chance einer flächendeckenden Einführung von Telemedizin in Deutschland auf absehbare Zeit verzögern, wenn nicht gar verhindern.

Bei der jetzigen Situation im deutschen Gesundheitswesen und den Überlegungen zu Reformen der Sozialsysteme wäre eine abgewogene Einführung von Telemedizin auch und gerade im Hinblick auf eine langfristige Strategie zur Sicherung von Qualität und Effizienz im deutschen Gesundheitswesen sinnvoll.

Ad zwei

Das 21. Jahrhundert wird maßgeblich durch die multimediale Kommunikationswelt geprägt werden. Diese globale Form des Austausches von Daten scheint sich allmählich auch in der Medizin in Form der Telemedizin durchzusetzen. Dabei ist in Deutschland im Vergleich zu anderen Industriestaaten diese Technologie noch immer im Stadium von zivilen Modellprojekten verfangen. Die Bundeswehr dagegen hat den Einsatz von telemedizinischen Verfahren zur Routine entwickelt.

Die Sicht auf die Telemedizin wird in der Regel sehr einseitig auf das hinlänglich bekannte Telemonitoring eingeschränkt. Dadurch jedoch wird lediglich ein kleiner Bereich der in der medizinischen Versorgung möglichen Anwendungen abgebildet.

Aus gesellschaftlicher Perspektive ergeben sich zwei zentrale Punkte, die eine Einführung von Telemedizin rechtfertigen:

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Steigerung der Effizienz und

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Steigerung der Qualität im deutschen Gesundheitswesen.

Dies sind zwei Aspekte, die zurzeit im Blickpunkt von Reformern der Sozialsysteme stehen. Die durch die sektorale Trennung bedingten Ineffizienzen des Systems könnten durch telematische Anwendungen überbrückt werden. Denkbar  wäre auch eine Initialzündung des Abbaus der sektoralen Trennung durch die Telemedizin. Jedenfalls könnten viele Leistungen, die zur Über- und Fehlversorgung führen, durch Telemedizin abgebaut werden. Beispielsweise wären Doppeluntersuchungen vermeidbar oder wohnortnahe Untersuchungen durch telemedizinische Konsultationen von Krankheitsexperten möglich. Zudem wären elektronische Patientenakten in dezentralen Registern mit zentralen Zugriffsmöglichkeiten denkbar. Ein Vorteil der vor allem bei Notfällen zum Tragen kommen würde.

Im Rahmen von Qualitätssicherung und -steigerung liefert Telemedizin seinen Beitrag in der Standardisierung von Maßnahmen der Versorgung oder der Aus- und Weiterbildung von medizinischen Professionen. Zudem kann sie durch Zeit- und Ortsneutralität eine kontinuierlich hochwertige Qualität in der medizinischen Versorgung leisten.

Ad drei

Telemedizin kann die Qualität der Versorgung bei gleichzeitiger Senkung der Kosten verbessern. Dieses Potenzial wurde ihr in verschiedenen Gutachten, allen voran der „Roland Berger Studie“ aus dem Jahre 1997, nachhaltig attestiert [1]. Dieses und auch weitere Gutachten sind Antriebsmotor für das „Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen“ (ATG), einer Initiative der Selbstverwaltung unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Gesundheit, die ihre Arbeit im Jahre 1999 aufgenommen hat [2]. Das ATG versucht, die Implementation der Telemedizin im deutschen Gesundheitswesen voranzubringen.

In zwei deutschen Studien aus den Jahren 2001 und 2002 wurde versucht, eben dieses Potenzial zu belegen [3, 4]. Hierzu wurden alle relevanten internationalen Publikationen der Jahre 1996 bis 2000 auf Aussagen zu Kosten und Nutzen analysiert. Mit dem Ergebnis, dass nur ein verschwindend geringer Anteil der Autoren in ihren Projekten überhaupt auf Fragen zu Kosten und Nutzen eingehen, wollten sich diese Autoren nicht zufrieden geben. Es wurde versucht, sich durch eine Schätzung auf Basis des vorliegenden Datenmaterials der Beantwortung der Frage zu nähern, ob Telemedizin eine gute Kosten-Nutzen-Relation aufweist.

Diese beiden Studien und eine weitere amerikanische Studie aus dem Jahre 2001 [5], die nach einer ähnlichen Methode durchgeführt wurde, sind derzeit wohl mit die einzigen Dokumente, die sich auf Basis konkreter Projekte mit den Kosten der Medizintelematik befassen. Dabei besteht in Fachkreisen Einigkeit darüber, dass der Nutzen der Telemedizin sicher angenommen werden kann. Als Beispiele für diese Annahme werden die Elektronische Patientenakte, Telekonsultationen, internetbasierte Wissensdatenbanken oder Applikationen, wie die Teleradiologie oder Telepathologie benannt. Neue medizinische Verfahren werden zunehmend mit den Mitteln des Health-Technology-Assessments (HTA) bewertet. Nur wenn eine positive Kosten-Nutzen-Relation bei gleichzeitiger ethischer Unbedenklichkeit vorliegt, wird sich ein neues Verfahren etablieren können. Die Telemedizin muss bei einer Einführung in die medizinische Regelversorgung dieser Methodenbewertung standhalten und die Hoffnungen, die in sie gesetzt werden, durch harte Fakten belegen.

Referenzen:

  1. Roland Berger & Partner GmbH. „Roland Berger Studie“: Telematik im Gesundheitswesen – Perspektiven der Telemedizin in Deutschland. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und Bundesministerium für Gesundheit. München, August 1997. <http://www.rberger.de/>

  2. eHealth 2002 – Telematik im Gesundheitswesen. Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen (ATG): <http://www.atg.gvg-koeln.de/>

  3. Krippner H-J. „Internetgestützte Delphi-Studie zur gesundheitsökonomischen Bewertung telematischer Anwendungen in der Medizin.“ Inaugural-Dissertation: Universität zu Köln, 2001.

  4. Lindlar M. „Gesundheitsökonomische Aspekte der Robotik und Telematik in der Medizin – Eine Delphi-Studie“. Inaugural-Dissertation: Universität zu Köln, 2002.

  5. Wootton R. Clinical review. Recent advances – Telemedicine. BMJ 2001; 323: 557–60.

 

 

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