IV.
KÜHLUNGSBORNER
GESPRÄCHE
"Das Ethos
in der Heilkunde – Medizinische Gegenwart und Zukunft" 09. bis
11. Mai 2003
· Seebad Kühlungsborn
Abstract: Diskurs / Workshop
Telemedizin:
Nutzen, Chancen, Risiken für Arzt, Patient und Gesellschaft
©
Dr. med.
Markus Lindlar
·
Deutsches
Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
ASP Mobile Telematik ·
Linder
Höhe ·
D-51147
Köln-Porz
Dr. med.
Marcus Redaèlli ·
Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität
zu Köln ·
Gleueler Straße 176 - 178 / III ·
D-50935 Köln
Prof.
Dr. med. Helmut Brunner ·
Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität
zu Köln ·
Gleueler Straße 176 - 178 / III ·
D-50935 Köln
-
Welche
Probleme ergeben sich durch den Einsatz von Telemedizin?
-
Welche
gesellschaftlichen Perspektiven eröffnet die Telemedizin?
-
Welche
gesicherten Daten existieren zu Nutzen und Chancen der Telemedizin?
Ad
eins
Der Einsatz
von Telemedizin kann vielgestaltig ausfallen. Allein die Umsetzung scheint sich
in Deutschland im Vergleich zu anderen Industriestaaten hinauszuzögern.
Verantwortlich hierfür sind im reformkranken deutschen Gesundheitssystem drei
zentrale Punkte:
 |
Finanzierung, |
 |
Rechtssicherheit
und |
 |
Leistungsabrechnung. |
Der
eindeutige Beleg einer positiven Kosten-Nutzen-Analyse steht für das deutsche
Gesundheitssystem noch aus. Alle existierenden Berechnungen sind lediglich
Modelle, die auf Daten von nicht auf deutsche Verhältnisse übertragbaren
Gesundheits- und/oder Wirtschaftssystemen basieren. Zudem ist die Bereitschaft
zu Investitionen in neue Technologien in Zeiten knapper Ressourcen meist beschränkt
vorhanden.
Im
Punkt Rechtssicherheit stehen zwei wesentliche Aspekte im Raum. Erstens die
Frage nach dem Datenschutz, der in Deutschland sehr rigide ist. Vor allem steht
hier die Furcht vor dem „gläsernen Patienten“ im Vordergrund. Zweitens ist
die Frage der Haftung von Leistungen und Informationen durch und über die
Telemedizin nicht abschließend geklärt. Somit scheint die unklare Situation
bei der Rechtssicherheit ein wesentlicher Hemmschuh für die Implementierung von
telematischen Anwendungen zu sein.
Der
dritte zentrale Punkt, der am einfachsten lösbar scheint, ist die Frage nach
den Leistungsabrechungen. Sicherlich wird initial erst einmal ein Preisniveau
gefunden werden müssen, welches sich an bestehenden Leistungen orientiert. Eine
additive an Stelle einer substituierenden Leistungsabrechnung würde die Chance
einer flächendeckenden Einführung von Telemedizin in Deutschland auf absehbare
Zeit verzögern, wenn nicht gar verhindern.
Bei
der jetzigen Situation im deutschen Gesundheitswesen und den Überlegungen zu
Reformen der Sozialsysteme wäre eine abgewogene Einführung von Telemedizin
auch und gerade im Hinblick auf eine langfristige Strategie zur Sicherung von
Qualität und Effizienz im deutschen Gesundheitswesen sinnvoll.
Ad
zwei
Das
21. Jahrhundert wird maßgeblich durch die multimediale Kommunikationswelt geprägt
werden. Diese globale Form des Austausches von Daten scheint sich allmählich
auch in der Medizin in Form der Telemedizin durchzusetzen. Dabei ist in
Deutschland im Vergleich zu anderen Industriestaaten diese Technologie noch
immer im Stadium von zivilen Modellprojekten verfangen. Die Bundeswehr dagegen
hat den Einsatz von telemedizinischen Verfahren zur Routine entwickelt.
Die Sicht auf
die Telemedizin wird in der Regel sehr einseitig auf das hinlänglich bekannte
Telemonitoring eingeschränkt. Dadurch jedoch wird lediglich ein kleiner Bereich
der in der medizinischen Versorgung möglichen Anwendungen abgebildet.
Aus
gesellschaftlicher Perspektive ergeben sich zwei zentrale Punkte, die eine Einführung
von Telemedizin rechtfertigen:
 |
Steigerung
der Effizienz und |
 |
Steigerung
der Qualität im deutschen Gesundheitswesen. |
Dies
sind zwei Aspekte, die zurzeit im Blickpunkt von Reformern der Sozialsysteme
stehen. Die durch die sektorale Trennung bedingten Ineffizienzen des Systems könnten
durch telematische Anwendungen überbrückt werden. Denkbar wäre auch eine Initialzündung des Abbaus der sektoralen
Trennung durch die Telemedizin. Jedenfalls könnten viele Leistungen, die zur Über-
und Fehlversorgung führen, durch Telemedizin abgebaut werden. Beispielsweise wären
Doppeluntersuchungen vermeidbar oder wohnortnahe Untersuchungen durch
telemedizinische Konsultationen von Krankheitsexperten möglich. Zudem wären
elektronische Patientenakten in dezentralen Registern mit zentralen
Zugriffsmöglichkeiten denkbar. Ein Vorteil der vor allem bei Notfällen zum
Tragen kommen würde.
Im
Rahmen von Qualitätssicherung und -steigerung liefert Telemedizin seinen
Beitrag in der Standardisierung von Maßnahmen der Versorgung oder der
Aus- und Weiterbildung von medizinischen Professionen. Zudem kann sie durch
Zeit- und Ortsneutralität eine kontinuierlich hochwertige Qualität in der
medizinischen Versorgung leisten.
Ad
drei
Telemedizin
kann die Qualität der Versorgung bei gleichzeitiger Senkung der Kosten
verbessern. Dieses Potenzial wurde ihr in verschiedenen Gutachten, allen voran
der „Roland Berger Studie“ aus dem Jahre 1997, nachhaltig attestiert [1].
Dieses und auch weitere Gutachten sind Antriebsmotor für das „Aktionsforum
Telematik im Gesundheitswesen“ (ATG), einer Initiative der Selbstverwaltung
unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Gesundheit, die ihre Arbeit
im Jahre 1999 aufgenommen hat [2]. Das ATG versucht, die Implementation der
Telemedizin im deutschen Gesundheitswesen voranzubringen.
In zwei
deutschen Studien aus den Jahren 2001 und 2002 wurde versucht, eben dieses
Potenzial zu belegen [3, 4]. Hierzu wurden alle relevanten internationalen
Publikationen der Jahre 1996 bis 2000 auf Aussagen zu Kosten und Nutzen
analysiert. Mit dem Ergebnis, dass nur ein verschwindend geringer Anteil der
Autoren in ihren Projekten überhaupt auf Fragen zu Kosten und Nutzen eingehen,
wollten sich diese Autoren nicht zufrieden geben. Es wurde versucht, sich durch
eine Schätzung auf Basis des vorliegenden Datenmaterials der Beantwortung der
Frage zu nähern, ob Telemedizin eine gute Kosten-Nutzen-Relation aufweist.
Diese beiden
Studien und eine weitere amerikanische Studie aus dem Jahre 2001 [5], die nach
einer ähnlichen Methode durchgeführt wurde, sind derzeit wohl mit die einzigen
Dokumente, die sich auf Basis konkreter Projekte mit den Kosten der
Medizintelematik befassen. Dabei besteht in Fachkreisen Einigkeit darüber, dass
der Nutzen der Telemedizin sicher angenommen werden kann. Als Beispiele für
diese Annahme werden die Elektronische Patientenakte, Telekonsultationen,
internetbasierte Wissensdatenbanken oder Applikationen, wie die Teleradiologie
oder Telepathologie benannt. Neue medizinische Verfahren werden zunehmend mit
den Mitteln des Health-Technology-Assessments (HTA) bewertet. Nur wenn eine
positive Kosten-Nutzen-Relation bei gleichzeitiger ethischer Unbedenklichkeit
vorliegt, wird sich ein neues Verfahren etablieren können. Die Telemedizin muss
bei einer Einführung in die medizinische Regelversorgung dieser
Methodenbewertung standhalten und die Hoffnungen, die in sie gesetzt werden,
durch harte Fakten belegen.
Referenzen:
-
Roland
Berger & Partner GmbH. „Roland Berger Studie“: Telematik im
Gesundheitswesen – Perspektiven der Telemedizin in Deutschland.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und
Bundesministerium für Gesundheit. München, August 1997.
<http://www.rberger.de/>
-
eHealth 2002
– Telematik im Gesundheitswesen. Aktionsforum Telematik im
Gesundheitswesen (ATG): <http://www.atg.gvg-koeln.de/>
-
Krippner
H-J. „Internetgestützte Delphi-Studie zur gesundheitsökonomischen
Bewertung telematischer Anwendungen in der Medizin.“
Inaugural-Dissertation: Universität zu Köln, 2001.
-
Lindlar
M. „Gesundheitsökonomische Aspekte der Robotik und Telematik in der
Medizin – Eine Delphi-Studie“. Inaugural-Dissertation: Universität zu
Köln, 2002.
-
Wootton
R. Clinical review. Recent advances – Telemedicine. BMJ 2001; 323:
557–60.
|