MEDIZINISCHE
ETHIK IM 21. JAHRHUNDERT - ZUR ANTHROPOTECHNIK DER MENSCHLICHKEIT
"Exogene
Einflussnahme auf den Alterungsprozess des Menschen"
Beitrag
zum II. Ethik-Symposium: 04. bis 06. Mai 2001
· Seebad Kühlungsborn
Abstract:
Die
Heterogenität des Alter(n)s
©
Die inter-
und intra-individuelle Varianz des Alter(n)s als Wechselwirkung zwischen Person
und Welt aus der Sicht der sozialwissenschaftlichen Forschung
Prof.
Dr. rer. soc. Frank Schulz-Nieswandt ·
Seminar für Sozialpolitik ·
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln ·
Albertus-Magnus-Platz ·
D- 50923 Köln
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Warum
erklärt das kalendarische Altern nicht die Vielfalt der Formen des Alterns
und die Vielfalt der Gestalten des Alters? Ändern sich die Gefährdungslagen
und Vulnerabilitätsprofile nicht doch im hohen Alter? Was sind realistische
Altersbilder?
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Wie
bestimmen die Entwicklung und Verfügbarkeit personeller Kompetenzen und
kontextueller (ökonomischer, sozialer, ökologisch-infrastruktureller u. a.)
Ressourcen im Lebenszyklus die Varianz des Alters? Wie müssen die Kontexte
des Alter(n)s sozialpolitisch gestaltet werden, um „gelingendes“
Alter(n) zu fördern und zu ermöglichen?
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Welche
Bedeutung kommt der generationsübergreifenden und altersintegrierenden
Kultur zu? Zeichnet sich ein „Krieg der Generationen“ ab? Was sind die
zentralen Befunde der Kulturgeschichte und des Kulturvergleichs des Altern(s)?
Das
kalendarische (bzw. chronologische) Altern ist -so lassen sich die
Forschungsbefunde der Alternsforschung zusammenfassen- in der Tat keine gute Näherungsvariable
zur Erklärung des Alterns, das von einer großen inter-individuellen Varianz
(Heterogenitätspostulat) gekennzeichnet ist. Altern ist eben ein
mehrdimensionaler Prozess, der nicht allein in biologischer Perspektive -also
als Morphose des menschlichen Lebenskörpers als Funktion der Zeit- hinlänglich
beschrieben werden kann, sondern angemessen begriffen werden muss als in
Wechselwirkung stehender Prozess biologischen Wandels, Verfüg- und Nutzbarkeit
ökonomischer Ressourcen, sozialer (Netzwerk-)Ressourcen, sozialer
Infrastrukturressourcen, technisch-dinglicher Alltag der Wohn- und Wohnumwelten,
personaler Ressourcen (Kompetenzen im weitesten Sinne von Daseinstechniken,
insbesondere Resilienz und psychische Kompetenz) und kulturellem Kapital
(Bildung und Qualifikationen). Altern ist dann transaktionalistisch zu begreifen
als Wechselwirkung von Person und (den An- und Herausforderungen der) Welt (in
der die Person im Laufe des Lebenszyklus steht).
Durch
diese ressourcentheoretisch reformulierbare Mehrdimensionalität des Alterns
kristallisiert sich auch der Befund der intra-individuellen Variabilität des
Alter(n)s und der Plastizität bis ins höhere Lebensalter hinein. So können
die in Wechselwirkung stehenden Kompetenzen und Kapazitäten im Prozess der
Lebensbewältigung im negativen (z. B. Multimorbidität und Pflegeabhängigkeit,
Netzwerkdefizite, Einkommensknappheit, rehabilitationsungünstige
Wohnbedingungen, infrastrukturarme Region sowie individuelle Kompetenzdefizite)
wie im positiven Sinne (hoher Gesundheitsstatus bei gleichzeitig guter sozioökonomischer
Lebenslage) kumulativ wirken und gegenseitige Substitutions- und Komplementärwirkungen
auslösen. Dabei zeigt die empirische Forschung durchaus inter-individuelle
Diskrepanzen zwischen dem subjektiven Wohlbefinden bei vergleichbarer objektiver
Lebenslage, was auf individuelle Anpassungsleistungen verweist. Die
Vielgestaltigkeit des Alters ist vor dem Hintergrund dieser empirisch begründeten
Sichtweise als Resultat heterogener Lebensverläufe (Vielfalt der Alternsformen)
zu verstehen. „Gelingendes“ Altern ist insofern ein lebenslaufvermitteltes
Lebenslagenphänomen, sowohl abhängig von objektiven Lagefaktoren wie auch von
subjektiven (kognitiven, motivationalen u. a.) Leistungen. Die normativen
Bestimmungskriterien für ein „gelingendes“ Altern bleiben kontrovers;
konstitutiv dürfte aber in jedem Fall das höchstmögliche Ausmaß personal
selbstständiger Lebensführung sein.
Die
empirische Forschung zeigt einen guten somatischen Gesundheitszustand und eine
gegenüber anderen Altersgruppen durchschnittlich nicht angestiegene psychische
Gesamtmorbidität im Alter. Dennoch gibt es alterskorrelierte Erkrankungen (z. B.
Schlaganfall, Demenz), die auch mit Hilfe- und Pflegeabhängigkeiten verbunden
sind. Allerdings zeigt sich, wenngleich, wie gesagt, das kalendarische Alter
keine gute Näherungsvariable ist, dass das epidemiologisch kritische
Lebensalter für deutlich steigende Prävalenzen vieler Gefährdungsrisiken und
Vulnerabilitätsprofile bei > 75 Jahre oder sogar > 80 Jahre
anzusiedeln ist. Dabei zeichnen sich sozialschicht- und geschlechtsspezifische
Effekte ab. Bildung dürfte eine Schlüsselvariable sein. Und gerade deshalb
kristallisieren sich zunehmend Kohorteneffekte heraus.
Diese
Befunde sind für die sozial- und gesellschaftspolitischen Diskurse wichtig.
Realistische gesellschaftliche Altersbilder müssen das epidemiologische
Spektrum des Alters abbilden. Demografische Belastungsdiskurse müssen von dem
zentralen Befund ausgehen, dass „Altsein nicht Kranksein“ bedeutet. Das
spielt in die Frühverrentungs- und Altersgrenzendebatten im Kontext der
Gesetzlichen Rentenversicherung ebenso hinein wie in die Finanzierungsdebatte
(Budgetierung und Beitragssatzstabilität) im Kontext der Gesetzlichen
Krankenversicherung. Es wird mit erheblichen Veränderungen des Alters in
Zukunft zu rechnen sein (Kohorteneffekte). Sind die demografisch bedingten An-
bzw. Herausforderungen an Wirtschaft und Gesellschaft auch nicht zu
verharmlosen, so ist eine soziale Dramaturgie aus der Sicht der Alternsforschung
unangebracht. Das Alter bleibt auch in Zukunft heterogen. Kompetenzzunahmen sind
allerdings zu erwarten. Ein gesundheitspolitisch (im weitesten Sinne:
Behandlung, Versorgung, Betreuung) sinnvoller Belastungsindikator ist nicht die
Inbeziehungsetzung der > 60-jährigen Menschen (a) zu den erwerbsfähigen
Personen oder (b) zu den < 60-jährigen Menschen, sondern allenfalls
die Inbeziehungsetzung der > 80-jährigen Menschen zur (erwerbsfähigen)
Bevölkerung. Erst dann erhält man ein epidemiologisch sinnvolles Bild. Dabei
sind die Präventions- und Rehabilitationspotenziale auszuschöpfen.
Die
Sozialpolitik kann lebenslagenorientiert -vermittels verschiedener
Interventionsformen- gelingendes Altern nicht garantieren. Sie kann aber jene
Ressourcen (Einkommen und Vermögen) einer gewünschten Verteilung zuführen
oder deren Bildung (Wohnraum, Wohnraumanpassung) fördern oder jene soziale
Infrastruktur (etwa im Sinne von Versorgungsketten optimal integrierte
Einrichtungen und Dienste der Behandlung, Versorgung und Betreuung)
sicherstellen bzw. Kompetenzen entwickeln helfen, die gute Ausgangs- und
Randbedingungen erfolgreichen Alterns betreffen. Alterssozialpolitik -also
Sozialpolitik für (auch partnerschaftlich mit und partizipativ durch) das
Alter- ist daher immer schon Sozialpolitik der verschiedenen Lebensphasen
(Kindheit und Jugend, Familienpolitik, Arbeitspolitik etc.). Zu denken ist etwa
an das geschlechtsspezifische Erlernen von Risikoverhalten in Kindheit und
Jugend, zu denken ist an die Bildungspolitik, an die Entwicklung innovativer
Wohnformen bereits in mittleren Altersgruppen usw.
Eine
zentrale, grundlegende Bedeutung kommt der gesellschaftlichen bzw.
gesellschaftspolitischen Entwicklung einer generationenübergreifenden und somit
altersintegrierenden Kultur zu. Im Kernraum dieser Problemdimension stehen die
oben genannten Altersbilder, da diese über den sozialen Status des Alters und
über die sozialen Interaktionsformen mit dem Alter mitentscheiden. Dabei gilt
der -kulturgeschichtlich wie auch kulturvergleichend gewonnene- Befund: Der
soziale Status des Alters -seine Partizipationsmöglichkeiten, seine soziale
Anerkennung, seine Rechte (aber auch Pflichten)- spiegelt das ökonomische und
moralische Gesamtgefüge der Gesellschaft wider.
Dabei
können die Forschungsbefunde der Kulturgeschichte und der Historischen
Anthropologie, der (Kultur- bzw. Sozial-)Anthropologie und der Ethnologie die
Vorstellungen vergangener „goldener Zeiten“ als Mythos dekonstruieren. Die
Befunde zeigen allerdings, dass eine gewisse ökonomische Absicherung als
Voraussetzung geschützter Freiheitsräume des Alters zu gelten haben. Eine
solche ökonomische Absicherung sichert aber noch nicht das Alter vor
kulturellen Praxisformen der Ausgrenzung, Abgrenzung, Marginalisierung und
Stigmatisierung. Diese Befunde sind einerseits relevant für eine
zivilisationsgeschichtliche Bewertung der in der Nachkriegszeit, vor allem auch
in Deutschland erfolgreich entwickelten Alterssicherungssysteme
(Rentenniveauentwicklung und Reduzierung der Einkommensarmut im Alter),
verweisen aber andererseits erneut deutlich auf die Tatsache, dass der
gesellschaftliche Status des Alters nicht allein durch die Einkommenssicherung
im Alter geprägt ist.
Die
empirische Forschung bietet derzeit keine Belege für einen sich abzeichnenden
verteilungsbedingten „Krieg der Generationen“. Auch die Befunde aus der
Akzeptanzforschung des Sozialstaates belegen keine dramatische Erosion der
alters- und somit demographiebedingten Risikovergemeinschaftungen der
verschiedenen Altersgruppen (insbesondere in der GKV). Allerdings zeigt ein
Blick auf die Krisendiskurse in Politik und Massenmedien die Gefahr, dass der
„Krieg der Generationen“ solange behauptet und herbeigeredet wird, bis er
tatsächlich in den Einstellungen und Wahrnehmungen der Bürger wirksam wird.