Schulz-Nieswandt II
Gruppe Ethik-21 / EVE-STIFTUNG

 

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Publikation 2001

MEDIZINISCHE ETHIK IM 21. JAHRHUNDERT - ZUR ANTHROPOTECHNIK DER MENSCHLICHKEIT

"Exogene Einflussnahme auf den Alterungsprozess des Menschen" 

Beitrag zum II. Ethik-Symposium: 04. bis 06. Mai 2001 · Seebad Kühlungsborn

Abstract:

Die Heterogenität des Alter(n)s ©

Die inter- und intra-individuelle Varianz des Alter(n)s als Wechselwirkung zwischen Person und Welt aus der Sicht der sozialwissenschaftlichen Forschung

Prof. Dr. rer. soc. Frank Schulz-Nieswandt · Seminar für Sozialpolitik · Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln · Albertus-Magnus-Platz · D- 50923 Köln

  1. Warum erklärt das kalendarische Altern nicht die Vielfalt der Formen des Alterns und die Vielfalt der Gestalten des Alters? Ändern sich die Gefährdungslagen und Vulnerabilitätsprofile nicht doch im hohen Alter? Was sind realistische Altersbilder?

  2. Wie bestimmen die Entwicklung und Verfügbarkeit personeller Kompetenzen und kontextueller (ökonomischer, sozialer, ökologisch-infrastruktureller u. a.) Ressourcen im Lebenszyklus die Varianz des Alters? Wie müssen die Kontexte des Alter(n)s sozialpolitisch gestaltet werden, um „gelingendes“ Alter(n) zu fördern und zu ermöglichen?

  3. Welche Bedeutung kommt der generationsübergreifenden und altersintegrierenden Kultur zu? Zeichnet sich ein „Krieg der Generationen“ ab? Was sind die zentralen Befunde der Kulturgeschichte und des Kulturvergleichs des Altern(s)?

Das kalendarische (bzw. chronologische) Altern ist -so lassen sich die Forschungsbefunde der Alternsforschung zusammenfassen- in der Tat keine gute Näherungsvariable zur Erklärung des Alterns, das von einer großen inter-individuellen Varianz (Heterogenitätspostulat) gekennzeichnet ist. Altern ist eben ein mehrdimensionaler Prozess, der nicht allein in biologischer Perspektive -also als Morphose des menschlichen Lebenskörpers als Funktion der Zeit- hinlänglich beschrieben werden kann, sondern angemessen begriffen werden muss als in Wechselwirkung stehender Prozess biologischen Wandels, Verfüg- und Nutzbarkeit ökonomischer Ressourcen, sozialer (Netzwerk-)Ressourcen, sozialer Infrastrukturressourcen, technisch-dinglicher Alltag der Wohn- und Wohnumwelten, personaler Ressourcen (Kompetenzen im weitesten Sinne von Daseinstechniken, insbesondere Resilienz und psychische Kompetenz) und kulturellem Kapital (Bildung und Qualifikationen). Altern ist dann transaktionalistisch zu begreifen als Wechselwirkung von Person und (den An- und Herausforderungen der) Welt (in der die Person im Laufe des Lebenszyklus steht).

Durch diese ressourcentheoretisch reformulierbare Mehrdimensionalität des Alterns kristallisiert sich auch der Befund der intra-individuellen Variabilität des Alter(n)s und der Plastizität bis ins höhere Lebensalter hinein. So können die in Wechselwirkung stehenden Kompetenzen und Kapazitäten im Prozess der Lebensbewältigung im negativen (z. B. Multimorbidität und Pflegeabhängigkeit, Netzwerkdefizite, Einkommensknappheit, rehabilitationsungünstige Wohnbedingungen, infrastrukturarme Region sowie individuelle Kompetenzdefizite) wie im positiven Sinne (hoher Gesundheitsstatus bei gleichzeitig guter sozioökonomischer Lebenslage) kumulativ wirken und gegenseitige Substitutions- und Komplementärwirkungen auslösen. Dabei zeigt die empirische Forschung durchaus inter-individuelle Diskrepanzen zwischen dem subjektiven Wohlbefinden bei vergleichbarer objektiver Lebenslage, was auf individuelle Anpassungsleistungen verweist. Die Vielgestaltigkeit des Alters ist vor dem Hintergrund dieser empirisch begründeten Sichtweise als Resultat heterogener Lebensverläufe (Vielfalt der Alternsformen) zu verstehen. „Gelingendes“ Altern ist insofern ein lebenslaufvermitteltes Lebenslagenphänomen, sowohl abhängig von objektiven Lagefaktoren wie auch von subjektiven (kognitiven, motivationalen u. a.) Leistungen. Die normativen Bestimmungskriterien für ein „gelingendes“ Altern bleiben kontrovers; konstitutiv dürfte aber in jedem Fall das höchstmögliche Ausmaß personal selbstständiger Lebensführung sein.

Die empirische Forschung zeigt einen guten somatischen Gesundheitszustand und eine gegenüber anderen Altersgruppen durchschnittlich nicht angestiegene psychische Gesamtmorbidität im Alter. Dennoch gibt es alterskorrelierte Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Demenz), die auch mit Hilfe- und Pflegeabhängigkeiten verbunden sind. Allerdings zeigt sich, wenngleich, wie gesagt, das kalendarische Alter keine gute Näherungsvariable ist, dass das epidemiologisch kritische Lebensalter für deutlich steigende Prävalenzen vieler Gefährdungsrisiken und Vulnerabilitätsprofile bei > 75 Jahre oder sogar > 80 Jahre anzusiedeln ist. Dabei zeichnen sich sozialschicht- und geschlechtsspezifische Effekte ab. Bildung dürfte eine Schlüsselvariable sein. Und gerade deshalb kristallisieren sich zunehmend Kohorteneffekte heraus.

Diese Befunde sind für die sozial- und gesellschaftspolitischen Diskurse wichtig. Realistische gesellschaftliche Altersbilder müssen das epidemiologische Spektrum des Alters abbilden. Demografische Belastungsdiskurse müssen von dem zentralen Befund ausgehen, dass „Altsein nicht Kranksein“ bedeutet. Das spielt in die Frühverrentungs- und Altersgrenzendebatten im Kontext der Gesetzlichen Rentenversicherung ebenso hinein wie in die Finanzierungsdebatte (Budgetierung und Beitragssatzstabilität) im Kontext der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird mit erheblichen Veränderungen des Alters in Zukunft zu rechnen sein (Kohorteneffekte). Sind die demografisch bedingten An- bzw. Herausforderungen an Wirtschaft und Gesellschaft auch nicht zu verharmlosen, so ist eine soziale Dramaturgie aus der Sicht der Alternsforschung unangebracht. Das Alter bleibt auch in Zukunft heterogen. Kompetenzzunahmen sind allerdings zu erwarten. Ein gesundheitspolitisch (im weitesten Sinne: Behandlung, Versorgung, Betreuung) sinnvoller Belastungsindikator ist nicht die Inbeziehungsetzung der > 60-jährigen Menschen (a) zu den erwerbsfähigen Personen oder (b) zu den < 60-jährigen Menschen, sondern allenfalls die Inbeziehungsetzung der > 80-jährigen Menschen zur (erwerbsfähigen) Bevölkerung. Erst dann erhält man ein epidemiologisch sinnvolles Bild. Dabei sind die Präventions- und Rehabilitationspotenziale auszuschöpfen.

Die Sozialpolitik kann lebenslagenorientiert -vermittels verschiedener Interventionsformen- gelingendes Altern nicht garantieren. Sie kann aber jene Ressourcen (Einkommen und Vermögen) einer gewünschten Verteilung zuführen oder deren Bildung (Wohnraum, Wohnraumanpassung) fördern oder jene soziale Infrastruktur (etwa im Sinne von Versorgungsketten optimal integrierte Einrichtungen und Dienste der Behandlung, Versorgung und Betreuung) sicherstellen bzw. Kompetenzen entwickeln helfen, die gute Ausgangs- und Randbedingungen erfolgreichen Alterns betreffen. Alterssozialpolitik -also Sozialpolitik für (auch partnerschaftlich mit und partizipativ durch) das Alter- ist daher immer schon Sozialpolitik der verschiedenen Lebensphasen (Kindheit und Jugend, Familienpolitik, Arbeitspolitik etc.). Zu denken ist etwa an das geschlechtsspezifische Erlernen von Risikoverhalten in Kindheit und Jugend, zu denken ist an die Bildungspolitik, an die Entwicklung innovativer Wohnformen bereits in mittleren Altersgruppen usw.

Eine zentrale, grundlegende Bedeutung kommt der gesellschaftlichen bzw. gesellschaftspolitischen Entwicklung einer generationenübergreifenden und somit altersintegrierenden Kultur zu. Im Kernraum dieser Problemdimension stehen die oben genannten Altersbilder, da diese über den sozialen Status des Alters und über die sozialen Interaktionsformen mit dem Alter mitentscheiden. Dabei gilt der -kulturgeschichtlich wie auch kulturvergleichend gewonnene- Befund: Der soziale Status des Alters -seine Partizipationsmöglichkeiten, seine soziale Anerkennung, seine Rechte (aber auch Pflichten)- spiegelt das ökonomische und moralische Gesamtgefüge der Gesellschaft wider.

Dabei können die Forschungsbefunde der Kulturgeschichte und der Historischen Anthropologie, der (Kultur- bzw. Sozial-)Anthropologie und der Ethnologie die Vorstellungen vergangener „goldener Zeiten“ als Mythos dekonstruieren. Die Befunde zeigen allerdings, dass eine gewisse ökonomische Absicherung als Voraussetzung geschützter Freiheitsräume des Alters zu gelten haben. Eine solche ökonomische Absicherung sichert aber noch nicht das Alter vor kulturellen Praxisformen der Ausgrenzung, Abgrenzung, Marginalisierung und Stigmatisierung. Diese Befunde sind einerseits relevant für eine zivilisationsgeschichtliche Bewertung der in der Nachkriegszeit, vor allem auch in Deutschland erfolgreich entwickelten Alterssicherungssysteme (Rentenniveauentwicklung und Reduzierung der Einkommensarmut im Alter), verweisen aber andererseits erneut deutlich auf die Tatsache, dass der gesellschaftliche Status des Alters nicht allein durch die Einkommenssicherung im Alter geprägt ist.

Die empirische Forschung bietet derzeit keine Belege für einen sich abzeichnenden verteilungsbedingten „Krieg der Generationen“. Auch die Befunde aus der Akzeptanzforschung des Sozialstaates belegen keine dramatische Erosion der alters- und somit demographiebedingten Risikovergemeinschaftungen der verschiedenen Altersgruppen (insbesondere in der GKV). Allerdings zeigt ein Blick auf die Krisendiskurse in Politik und Massenmedien die Gefahr, dass der „Krieg der Generationen“ solange behauptet und herbeigeredet wird, bis er tatsächlich in den Einstellungen und Wahrnehmungen der Bürger wirksam wird. 

 

 

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